Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Donauforum

Bereinigungsvertrag vom 11. August 1976

Bisher noch offene konzessionsrechtliche Fragen werden geregelt

Nach dem Abschluß des Konzessionsvertrages vom 30. 12. 1921 haben sich wiederholt Zweifelsfragen über den Umfang der Konzessionsverpflichtungen der RMD und über die Rechtsbeziehungen zwischen Bund (früher Reich) und Bayern aus den Rhein-Main-Donau-Verträgen ergeben. Ferner hat der Zwischenvertrag vom 9.9.1949 eine Reihe von Fragen unerledigt gelassen. Durch die folgenden Bestimmungen bereinigen die Vertragsteile die bisher offenen konzessionsrechtlichen Fragen.


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