Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Donauforum

Zwischenvertrag vom 9. September 1949

Verträge aus dem Dritten Reich werden aufgehoben, altes Vertragwerk vor 1933 ist wieder gültig

Während des Dritten Reiches wurden verschiedene Verträge geschlossen, die nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgehoben wurden. Als Vorgängerin der Bundesrepublik Deutschland hat die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, vertreten durch die Verwaltung für Verkehr mit dem Freistaat Bayern und der RMD AG am 9. September 1949 den sog. Zwischenvertrag geschlossen, in dem ausdrücklich festgestellt wird, daß der Main-Donau-Vertrag mit dem Ergänzung- und Zusatzvertrag, der Konzessionsvertrag sowie der Bauvertrag (wieder) verbindlich sind. Bekräftigt wurde, daß die RMD AG wieder Bauherr der Großschiffahrtsstraße ist.


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