Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Donauforum

Bauvertrag vom 28. Dezember 1922

Vertrag zwischen dem Reiche, Bayern und Baden einerseits und der Rhein-Main-Donau Aktiengesellschaft in München - im folgenden

Gegenstand des Konzessionsvertrags waren Gewährung der Konzession für die Wasserkraftnutzung durch die RMD AG und die damit verbundene Konzessionslast als solche. Im Bauvertrag waren nun Verfahrensfragen der Bauabwicklung, ähnlich den heutigen auf der VOB beruhenden Bauverträgen, zu regeln:

·        Grunderwerb;

·        Entwurf und Ausführung der Bauvorhaben;

·        Unterhaltung der Wasserstraßen durch die Gesellschaft während der Bauzeit.

 


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