Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Donauforum

Konzessionsvertrag vom 30. September 1921

Vertrag zwischen dem Reich, Bayern, Baden und der Rhein-Main-Donau Aktiengesellschaft über die Durchführung der Großschiffahrtsstraße Aschaffenburg-Passau-Grenze und Kelheim-Ulm und die Ausnutzung der Wasserkräfte (Konzessionsvertrag)

Regelte der Main-Donau-Vertrag das Verhältnis der Vertragspartner Bund und Bayern, so werden im Konzessionsvertrag die Rechte und Pflichten des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens RMD AG begründet.

 

Im Abschnitt I. übernimmt die RMD AG die Verpflichtung, die Großschiffahrtsstraße Aschaffenburg - Reichsgrenze bei Passau entsprechend den Ziffern 4 - 14 des Main-Donau-Vertrages auszubauen (sog. "Konzessionslast"). Sie hat die Schiffahrtsanlagen mit allen zugehörigen Einrichtungen, jedoch ohne die Wasserkraftwerke unentgeltlich auf das Reich zu übertragen, das wiederum die Schiffahrtsstraße zu unterhalten und zu betreiben hat.

 

Im Abschnitt II. wird umfänglich die Nutzung der Wasserkräfte durch die RMD AG geregelt, deren Erträge ja mit wesentlich zur Finanzierung der Großschiffahrtsstraße beitragen sollten.

 


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