Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Donauforum

Protokoll vom 9. November 1982

Nachdem der Bund die "qualifizierte Beendigung" des Wasserstraßenbaus aufgegeben hatte, verständigte man sich mit Bayern über den Weiterbau.

 

Der Bund wollte damals den Bau der Main-Donau-Wasserstraße beenden. Verkehrsprognosen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und PLANCO in seinem Auftrag ließen für das Jahr 2000 nur rd. 3,0 Mio. t Güter erwarten, was nach Berechnungen von PLANCO zu einem Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1 geführt und damit dem Projekt die Unwirtschaftlichkeit bescheinigt hätte. Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung kam in einem Gutachten für den Freistaat zu höheren Gütermengen, was einen Nutzen-Kosten-Koeffizienten größer 1 ergab.

Nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition verständigten sich Bund und Bayern am 9. November 1992 auf folgenden Sachverhalte:

1)    Die vertraglichen Verpflichtungen zum Bau der Main-Donau-Wasserstraße werden von Bund und Bayern unverändert anerkannt. Sie sind insbesondere durch den sogenannten Zwischenvertrag vom 9.9.1949, den Vertrag über den Ausbau der Großschiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau zwischen Nürnberg und Vilshofen vom 16.9.1966 (Duisburger Vertrag) und den sogenannten Bereinigungsvertrag vom 21.7. /11.8.1976 bestätigt und in Einzelheiten neu geregelt worden.

2)    Bauziel ist ein durchgehender Schiffahrtsweg, der für Großmotorgüterschiffe bis 2000 TT und für Schubverbände mit zwei Leichtern bis 3300 TT mit 2,5m Tiefgang befahrbar ist.
Nachdem die Strecke von Aschaffenburg bis Nürnberg seit 1972 und die Strecke von Regensburg bis Kelheim seit 1978 für Güterschiffe befahrbar ist, muß noch der Kanal zwischen Nürnberg und Kelheim (99 km) fertiggestellt werden, um die Lücke zwischen Main und Donau zu schließen. Dieser Kanalabschnitt dient ferner der Überleitung von Altmühl- und Donauwasser in das Regnitz/Main-Gebiet und ist Teil eines umfassend angelegten Wasserüberleitungssystems des Freistaates Bayern.
Der Duisburger Vertrag sieht ferner eine Stauregelung der Donau zwischen Regensburg und Vilshofen vor. Regelmaße: Fahrrinne 100 m breit und 2,8 m tief; Schleusen 230 m lang und 24 m breit. Die Strecke Regensburg - Straubing ist in Bau, die Strecke Straubing - Vilshofen in Vorplanung.

Damit wurden zum ersten Mal die Ausbaugrundsätze konkretisiert und die Abladetiefe von 2,50m als definitives Bauziel für die durchgehende Wasserstraße genannt.


Protokoll über den Weiterbau 29 KB