Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Donauforum

Fakten zur Konzession der RMD AG

Warum die RMD AG nicht das Recht hat ein Kraftwerk an der Stützschwelle in Aicha zu bauen

Der Abgeordnete Eike Halitzky hat die Staatsregierung u.a. gefragt:

"Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, dass die

RMD die Konzession zur Nutzung der Wasserkraft

zur Energieerzeugung an den bestehenden und theoretisch

auch für zusätzliche weitere Donau-Staustufen

besitzt?

Teilt die Bayerische Staatsregierung die Auffassung,

dass die RMD deshalb ein erhebliches eigenwirtschaftliches

Interesse an der Errichtung von Staustufen

an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen

hat?"

Antwort:

"Die „Konzession“ der RMD richtet sich nach dem Vertrag

zwischen dem Reich, Bayern, Baden und der Rhein-Main-

Donau Aktiengesellschaft über die Durchführung der Großschifffahrtsstraße

Aschaffenburg-Passau-Grenze und Kelheim-

Ulm und die Ausnutzung der Wasserkräfte (Konzessionsvertrag)

aus dem Jahre 1921. Das Reich und Bayern verpflichten

sich darin vorbehaltlich des hierzu erforderlichen

wasserpolizeilichen Verfahrens dafür zu sorgen, dass der

Gesellschaft die Erlaubnis zur Benutzung des Wassers und

des Flussbettes des Mains von Aschaffenburg bis Bamberg

und der bayerischen Donau u. a. ermöglicht wird. Das heißt

also nicht, dass die RMD bereits automatisch das Recht hat,

an evtl. zu errichtenden Wehren die Wasserkraft zu nutzen,

sondern hierfür das entsprechende Rechtsverfahren durchzuführen

hat. Sie ist hier genauso wie jeder andere Bewerber

gestellt, der sich irgendwo in Bayern um die Errichtung eines

Wasserkraftwerks bemüht.

Die RMD sowie auch Bund und Bayern haben wiederholt erklärt,

dass eine Nutzung der Wasserkräfte mit dem Ausbau

der Donau nicht angestrebt wird. Das wäre bei der sehr geringen

Stauhöhe, die die Stufe Aicha hat, auch sehr unwirtschaftlich.

Deshalb ist die Staatsregierung nicht der Auffassung,

dass die RMD ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse

an der Errichtung von Staustufen hat."

Mehr dazu unter:

http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/15_0010975.pdf

Der Konzessionsvertrag findet sich auf dieser Seite unter:

http://www.donauforum.de/article_detail.php?site_id=2&article_id=18