Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Donauforum

Raumordnungsverfahren für den Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen abgeschlossen, nur Variante C positiv beurteilt !

Nur Einstufen-Lösung bei Aiche positiv Beurteilt

Nur für Variante C/C2,80 positive landesplanerische Beurteilung
 
 
Ergebnis
 
Die Regierung von Niederbayern hat am 08.03.2006 das Raumordnungsverfahren (ROV) zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen abgeschlossen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass nur Variante C/C2,80, d.h. ein Ausbau in Kombination mit flussregelnden Maßnahmen mit einer Staustufe bei Aicha, unter Berücksichtigung von Maßgaben positiv landesplanerisch beurteilt werden kann.
Die Lösung mit flussregelnden Maßnahmen ohne Staustufen (Variante A) sowie die eingebrachte Ausbaulösung mit drei Staustufen (Variante D2) werden landesplanerisch negativ beurteilt.
Das für die Variante C/C2,80 entwickelte Hochwasserschutzkonzept wurde ebenfalls unter Berücksichtigung von Maßgaben positiv beurteilt.
 
 
Ausgangssituation

Der rund 70 km lange Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen weist die verkehrlich schwierigsten Bedingungen der gesamten rund 3500 km langen Rhein-Main-Donau Wasserstraße zwischen Nordsee und Schwarzem Meer auf. Mit der Erweiterung der EU im Mai 2004 hat die Donau als europäischer Verbindungs- und Transportweg stark an Bedeutung gewonnen. Der weitere wirtschaftliche Aufschwung der östlichen Anliegerstaaten lässt eine Zunahme der Güterströme erwarten, die neben der Straße und Schiene eine leistungsfähige Wasserstraße erfordert.
Das Donautal zwischen Straubing und Vilshofen ist eine über viele Jahrhunderte vom Menschen geprägte Kulturlandschaft. Trotz dieser Veränderungen handelt es sich bei den vom geplanten Vorhaben betroffenen Donautalabschnitten noch in weiten Teilen um eine naturnahe Flusslandschaft mit Hartholz- und Weichholz-Auwaldbereichen, Grünland und Altwässern, die noch von einer natürlichen Dynamik geprägt werden.

Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf

In dem seit zwei Jahrzehnten umfangreichsten und aufwändigsten Raumordnungsverfahren in Niederbayern standen drei verschiedene Varianten zum Ausbau der Bundeswasserstraße Donau sowie das variantenabhängige Hochwasserschutzkonzept zur Überprüfung an. Bei Variante D2 soll die angestrebte Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse in erster Linie mit dem Bau von drei Staustufen bei Waltendorf, Aicha a.d. Donau und oberhalb von Vilshofen sowie eines Seitenkanals bei Aicha a.d. Donau erreicht werden. Dagegen ist bei Variante C und der Untervariante C2,80, die sich von Variante C durch eine größere Baggertiefe unterscheidet, lediglich eine Staustufe mit Seitenkanal bei Aicha vorgesehen; in den Strecken oberhalb der Isarmündung und unterhalb des geplanten Schleusenkanals wird der Ausbau weitgehend mit flussbaulichen Mitteln durchgeführt. Allein auf flussbauliche Methoden, wie z.B. den Bau neuer Buhnen und Leitwerke, Baggerungen, Verfüllungen und den Einbau von Wasserbausteinen, setzt Variante A.

Die Regierung von Niederbayern hörte im Raumordnungsverfahren mehr als 120 Fachstellen und Träger öffentlicher Belange an. Außerdem wertete sie knapp 1000 Stellungnahmen aus, die im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung eingingen, diskutierte die eingegangenen Argumente und Vorschläge in verschiedenen Erörterungsterminen und überprüfte die hieraus gewonnenen Erkenntnisse. Breiten Raum nahm dabei die Prüfung ein, inwiefern die Eingriffe der einzelnen Varianten hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit mit Maßgaben ausgeglichen werden können. Zahlreiche Maßgabenvorschläge wurden erarbeitet und mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt.

 
Maßgebliche Abwägungsgesichtspunkte

In der landesplanerischen Beurteilung kommt die Regierung von Niederbayern zu dem Ergebnis, das Variante D2 mit ihren drei Staustufen nicht mir den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang zu bringen ist. Zwar trägt diese Variante am meisten zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse bei. Sie ist aber wegen der Vielzahl und der Erheblichkeit der mit ihr verbundenen Eingriffe, vor allem aber wegen der fehlenden Möglichkeit, diese Eingriffe entsprechend auszugleichen, nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen.

Variante A entspricht nicht den Erfordernissen der Raumordnung, weil sie insbesondere keinen bedarfsgerechten Ausbau der Donau gewährleisten kann. Diese Frage nahm im Raumordnungsverfahren breiten Raum ein; es wurden hierzu von der Regierung ergänzende gutachtliche Stellungnahmen von verschiedenen Experten eingeholt. Dabei stellte sich heraus, dass Variante A nicht in der Lage ist, die prognostizierte Verkehrsnachfrage zufrieden stellend zu bewältigen. Auch hinsichtlich der dringend notwendigen Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Donau kann Variante A keinen Beitrag leisten. Diese erheblichen Defizite bei der Bedarfsgerechtigkeit führten - trotz der vergleichsweise geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft im Untersuchungsgebiet – zur Ablehnung von Variante A.

Variante C/C2,80 entspricht dagegen als einzige Variante unter Berücksichtigung diverser Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung. Sie ist zum einen in der Lage, die Schifffahrtsbedingungen in diesem Donauabschnitt spürbar zu verbessern, in dem sie eine Befahrbarkeit an 220-290 Tagen im Jahr gewährleistet. Zum anderen sind die Eingriffe in schützenswerte Bereiche auf ein Maß reduziert, dass eine Ausgleichbarkeit noch hergestellt werden kann. Hierzu tragen vor allem zahlreiche Maßgaben (insgesamt 38) bei, die die Regierung von Niederbayern in ihre landesplanerische Beurteilung aufgenommen hat.

So ist im Bereich der geplanten Staustufe Aicha eine Beweissicherung für die biologische Durchgängigkeit der Umgehungsgerinne vorzusehen und ein begleitendes Monitoring der wertbestimmenden Arten durchzuführen. Zum Ausgleich für Beeinträchtigungen und Verluste an Wechselwasserbereichen sind große, zusammenhängende und offene Wechselwasserflächen zu schaffen, in denen auch künftig die Donau-Wasserstände die für den ungestauten Fluss typischen Gang- und Dauerlinien aufweisen. Festgelegt wurde auch, dass die Grundwasserverhältnisse im eingedeichten Bereich nicht nachteilig verändert werden dürfen. Dies gilt sowohl für die bestehende Bebauung einschließlich Infrastruktur als auch für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie für die ökologischen Gegebenheiten. Hierzu ist die Binnenentwässerung den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Das Hochwasserschutzkonzept, das ebenfalls Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens war, entspricht nur unter Berücksichtigung von Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung. Grundsätzlich ist es geeignet, den Schutz gegen ein hundertjähriges Hochwasserereignis nach den Regeln der Technik und mit ausreichendem Freibord (Sicherheitsreserve) herzustellen. Jedoch sind bei der Detailplanung von Deichrückverlegungen die Belange der Landwirtschaft, des Siedlungswesens und der Ökologie stärker zu beachten. Auch ist für den Bereich Isarmündung noch eine schlüssige Gesamtplanung zu entwickeln.

Weitere Maßgaben betreffen die Bereiche Verkehr und gewerbliche Wirtschaft, Fremdenverkehr und Erholung sowie das Siedlungswesen und die Denkmalpflege. So sollen beispielsweise künftig verstärkt Wanderwege - abschnittsweise auch Radwanderwege – auf den Deichen geführt werden. Um den landesplanerischen Erfordernisse dieser Belange entsprechen zu können, werden Beweissicherungsmaßnahmen gefordert, um evtl. eintretende Grundwasserveränderungen dokumentieren zu können.

Die landesplanerische Beurteilung wird in den nächsten Tagen an alle im Raumordnungsverfahren Beteiligten übermittelt. Die beteiligten Kommunen werden die landesplanerische Beurteilung nach Ankündigung öffentlich auslegen. Die Regierung von Niederbayern hat die landesplanerische Beurteilung auch ins Internet eingestellt (http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/).

Die Presseerklärung von Staatsminister Erwin Huber finden Sie hier


Zusammenfassung der Stellungnahmen 439 KB

Landesplanerische Beurteilung 465 KB